Mit der Unterzeichnung des Antrages werden die Parkplatzeinstellbedingungen der Stadtparken Deggendorf GmbH uneingeschränkt anerkannt. Mit dem Parkticket ist das abwechselnde Durchfahren von Ein- und Ausfahrt zwingend erforderlich. Bei Störungen an der Parkanlage (Schranken, Kassenautomaten, Parkkarte) ist der Notruf der Parkleitzentrale der Vermieterin zu informieren. Nähere Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten finden Sie im zugehörigen Aushang in unseren Büroräumen oder hier:
Datenschutzhinweise zum Umgang mit personenbezogenen DatenDie Angaben werden mit einer Frist von 3 Monaten aufbewahrt und anschließend gelöscht, falls zwischenzeitlich kein Kontakt aufgenommen wurde oder
Sie nachfolgend einer dauerhaften Verarbeitung einwilligen.